
Wir laden Sie
dazu ein,
Zustifter zu werden.
Beträge in allen Größen sind möglich. Auch kleine Beträge sind willkommen.
Neben Zustiftern, die das Stiftungsvermögen erhöhen, gibt es auch den Weg,
für allgemeine Zwecke oder zweckgebunden zu spenden.
Als Zustiftung: Die Beträge dienen zur Erhöhung des Stiftungskapitals
und tragen so zur Steigerung der jährlichen Ausschüttungen bei.
Als Spenden: Diese Beträge werden unmittelbar zur Ausschüttung gebracht
und können sofort zur Förderung von Projekten eingesetzt werden.
Der Spender kann dabei konkrete Wünsche äußern.
Alle Zuwendungen sind in der Regel steuerlich absetzbar.
Sie möchten
einen Betrag für die Bürgerstiftung
Bad Saulgau zustiften
oder spenden?
Bei folgenden Banken haben wir
für die Bürgerstiftung Konten eingerichtet:
Landesbank Kreissparkasse Bad Saulgau | Konto 9 922 | BLZ 653 510 50
Raiffeisenbank Bad Saulgau eG | Konto 8 680 000 | BLZ 650 630 86
Südwestbank AG Bad Saulgau | Konto 525 727 000 | BLZ 600 907 00
Volksbank Bad Saulgau eG | Konto 306 873 001 | BLZ 650 930 20