Die Vorteile

der Bürgerstiftung

liegen auf der Hand

Die Stiftung ist überparteilich und konfessionell unabhängig.
Es können stete Zustiftungen durch Bürger, Betriebe, Institute und Vereine gemacht werden.
Ebenfalls durch Vermächtnisse und Testamente.
Dadurch ist das Stiftungswachstum unbegrenzt. Das Vermögen bleibt hierbei unangetastet,
nur die Erträge werden jährlich ausgeschüttet. Auf diese Weise wird gewährleistet,
dass die Stiftung nicht nur heute sondern auch in Zukunft nützt!

 

In ihrem Verwendungszweck ist die Bürgerstiftung breit angelegt.
Als gemeinnützige Stiftung fördert sie Projekte und Maßnahmen in den Bereichen
Jugend- und Altenhilfe, Stärkung des familiären Gedankens, mildtätige Zwecke,
öffentliche Gesundheitsfürsorge, Bildung, Erziehung und Ausbildung insbesondere
von Kindern und Jugendlichen, Völkerverständigung, Kunst, Kultur und Denkmalpflege,
Wissenschaft und Forschung, Naturschutz und Landschaftspflege, Umweltschutz sowie Sport.